Überblick über die Annahmestandorte je Getreidesorte /-qualität:

Ware, zu der bei Anlieferung keine gültige Selbsterklärung zur Nachhaltigkeitsverordnung vorliegt, wird mit einem Abschlag abgerechnet!
Weize muss streng nach den Sortenspezifikationen E, A, B, C angenommen und gelagert werden. aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass der Fahrer des Anlieferungsfahrzeuges die Sorte angeben kann. Kennt er die Sorte nicht, wird der Weizen automatisch als C-Weizen eingelagert und abgerechnet. Falschangaben können ggf. zu Schadensersatzansprüchen führen.
Qualitätszuschläge für E, A, B-Weizen werden nur an Standorten mit entsprechendem Analysegerät ausgezahlt.
Die Trocknungstabellen und sonstige Annahmebedingungen und Qualitätskriterien finden Sie ausgehängt in unseren Geschäftsstellen.